AUSSTELLER AGB
§1 Begriffsdefinitionen
In diesen Teilnahmebedingungen gelten folgende Begriffe:
- „Festi Ummah“ / „Veranstaltung“
Das dreitägige Community- & Kulturfestival „Festi Ummah“ - „Veranstalter“
Ilayda K., Amstelbachstr 54, 52134 Herzogenrath, vertreten durch Enes Erdogdu - „Aussteller“
Jede natürliche oder juristische Person, die einen Stand bucht oder anfragt - „Vertrag“ / „Vereinbarung“
Vereinbarung über die Teilnahme des Ausstellers an Festi Ummah - „Standfläche“ / „Ausstellungsfläche“
Der zugewiesene Bereich zur Nutzung durch den Aussteller
§2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung und gelten für alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller. Der Veranstalter schließt die Geltung jeglicher spezifischer oder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Ausstellers oder Dritter ausdrücklich aus.
§3 Eventdaten & Öffnungszeiten
Dauer
3 Tage – Freitag, Samstag, Sonntag
Ort
100,5 Arena Aachen (Eissporthalle)
Datum & Öffnungszeiten
werden noch bekanntgegeben
Der Veranstalter kann Öffnungszeiten aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen ändern.
§4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag entsteht nur durch schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter.
Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, z. B. bei:
- kapazitätsbedingter Ablehnung
- nicht passenden Inhalten zum Eventprofil
- Community- oder Ethikverstößen
§5 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter sorgt für:
- Organisation & Durchführung des Festivals
- Zuweisung der Standflächen (nach Möglichkeit gemäß Wunsch)
- Bereitstellung von Standardflächen
- Sicherheit & Aufsichtspersonal
- Verwaltung & Ansprechpartner während des Events
Der Veranstalter kann die Standposition bei Bedarf ändern (Fairness, Laufwege, Sicherheit).
§6 Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller hat die Teilnahmegebühr gemäß Artikel 11 zu entrichten. Der Aussteller hat den gemieteten Standplatz gemäß Artikel 7 fristgerecht auf- und abzubauen. Der Aussteller hat den zugewiesenen Standplatz ausschließlich für Ausstellungszwecke zu nutzen und seinen Stand während der Öffnungszeiten der Messe selbst zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen. Es ist ihm untersagt, Waren im Namen Dritter auszustellen und/oder Werbematerialien Dritter innerhalb des zugewiesenen Standplatzes zu zeigen und/oder zu verteilen. Außerhalb des zugewiesenen Standplatzes sind jegliche Ausstellungen, Werbeaktivitäten und/oder Handelsgeschäfte jeglicher Art untersagt. Der Aussteller hat den Anweisungen des Veranstalters, seines Teams und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Der Aussteller hat sicherzustellen, dass die Gestaltung des Standes sowie die von ihm ausgestellten Waren und Dienstleistungen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der Brandschutzbestimmungen, der kommunalen Verordnungen und der Hausordnung des Messegeländes, entsprechen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller gegebenenfalls anzuweisen, die Standgestaltung zu ändern, sei es im Interesse der Ausstellung oder aufgrund der oben genannten Gesetze und Bestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, gegebenenfalls Änderungen am Stand von der beauftragten Standbaufirma durchführen zu lassen. Der Aussteller trägt die damit verbundenen Kosten. Der Aussteller ist für das Verhalten aller von ihm benannten oder unter seiner Aufsicht arbeitenden Personen verantwortlich. Es ist Ausstellern nicht gestattet, außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs Flyer zu verteilen oder für Produkte zu werben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Verwarnung ausgesprochen; bei wiederholter Zuwiderhandlung kann der Zutritt zur Ausstellung verweigert werden. Der Veranstalter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Personen, die die öffentliche Ordnung und Ruhe gefährden oder zu gefährden drohen oder die allgemein anerkannten Anstandsregeln und guten Manieren verletzen, vom Ausstellungsbereich zu verweisen.
Der Veranstalter, sein Team und das Sicherheitspersonal haben jederzeit freien Zugang zu allen Standbereichen, um Inspektionen durchzuführen oder Arbeiten im Interesse der Ausstellung vorzunehmen. In solchen Fällen wird der Aussteller uneingeschränkt kooperieren, um unerwünschte Publicity für die Ausstellung und/oder den Veranstalter zu minimieren.
§7 Auf- & Abbau
Zeiten werden vor dem Event bekanntgegeben.
- verspäteter Aufbau → Risiko Ausschluss
- Abbau erst nach Veranstaltungsende
- Schäden am Gelände werden berechnet
§8 Absage / Verlegung durch Veranstalter
Der Veranstalter kann die Messe aus zwingenden Gründen nach eigenem Ermessen absagen, verlegen oder verschieben, indem er den Aussteller mündlich und/oder schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer Verlegung oder Verschiebung ist der Aussteller an diese gebunden. Der Veranstalter haftet in keiner Weise für Schäden, die dem Aussteller und/oder Dritten infolge der Absage, Verlegung oder Verschiebung entstehen oder noch entstehen werden. Im Falle einer Absage erstattet der Veranstalter keine bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Im Falle höherer Gewalt gelten die Bestimmungen von Artikel 15, und der Aussteller hat keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren. Der Veranstalter empfiehlt dem Aussteller, sicherzustellen, dass seine Versicherung eine Stornierungsklausel enthält.
§9 Stornierung durch Aussteller
Stornierung des Ausstellers:
- bis 3 Monate vorher: kostenfrei
- bis 2 Monate vorher: 50 % Gebühr
- weniger als 2 Monate: 100 % Gebühr
Sondervereinbarungen möglich, wenn der Platz neu vergeben wird.
§10 Preise
Alle Preise und Gebühren des Veranstalters verstehen sich in Euro und exkl. MwSt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für den Standplatz, die Miete der Ausstellungsfläche sowie alle schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Nicht enthalten sind Kosten für Transport, Be- und Entladung sowie Aufbau der Ausstellermaterialien, Reise- und Übernachtungskosten während der Standnutzung sowie zusätzliche Standausstattung wie Möbel, Vitrinen, Dekorationen und zusätzliche Beleuchtung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kostensteigerungen, unter anderem bei den Preisfaktoren, in Form einer Preiserhöhung an den Aussteller weiterzugeben. Erfolgt eine solche Preiserhöhung innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss, hat der Aussteller das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Aus den auf der Website angegebenen Preisen können keine Rechte abgeleitet werden.
§11 Zahlung
Zahlung sofort fällig nach Rechnungsstellung.
Aussteller ohne Zahlung kann vom Event ausgeschlossen werden.
§12 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Dritter unter seiner Aufsicht während des Auf- und Abbaus oder der Dauer der Messe oder in sonstigem Zusammenhang mit der Messe entstehen. Dies umfasst insbesondere Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Material des Ausstellers oder Dritter; Schäden durch Stromausfälle, Spannungsschwankungen und Unterbrechungen der Heizung und Beleuchtung; Verletzungen des Ausstellers oder Dritter im Zusammenhang mit der Messe; sowie Folgeschäden des Ausstellers oder Dritter, einschließlich Verluste durch Verzögerungen, Betriebsunterbrechungen, finanzielle Verluste und immaterielle Schäden. Der Veranstalter haftet auch nicht für den Inhalt der vom Aussteller während der Messe übermittelten Botschaft.
Sollte der Veranstalter dennoch haftbar gemacht werden, ist seine Haftung gegenüber dem Aussteller stets auf maximal zehn Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr begrenzt.
§13 Haftung des Ausstellers
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die in irgendeiner Weise durch Handlungen oder Unterlassungen des Ausstellers und/oder seiner Mitarbeiter oder Dritter unter seiner Aufsicht während des Auf- und Abbaus sowie der Dauer der Ausstellung oder in sonstigem Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden am Standmaterial und/oder Verletzungen von Personen im Ausstellungsbereich während des genannten Zeitraums.
§14 Entschädigung
Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter jeglicher Art frei, einschließlich Schadensersatz, Kosten und Zinsen. Insbesondere stellt der Aussteller den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung von Texten und/oder Bildern des Ausstellers durch den Veranstalter frei, einschließlich Ansprüchen Dritter wegen (angeblicher) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und/oder Werbevorschriften. Der Aussteller stellt den Veranstalter ferner von allen Ansprüchen Dritter jeglicher Art im Zusammenhang mit Verlust, Diebstahl oder Wertminderung von Waren und/oder Schäden und/oder Verletzungen von Personen im Zusammenhang mit der Messe frei.
§15 Höhere Gewalt
Kann der Veranstalter seinen Verpflichtungen gegenüber dem Aussteller aufgrund eines nicht zuzurechnenden Ereignisses nicht nachkommen, wird die Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Aussteller ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar unmöglich machen, unabhängig davon, ob die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. Zu diesen Umständen zählen insbesondere Notfälle (wie extreme Wetterbedingungen, Feuer und Blitzeinschläge), Streiks, Krankheiten, Epidemien und Pandemien, die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten, von denen der Veranstalter für die Durchführung des Vertrags abhängig ist (einschließlich des Betreibers der Ausstellungsfläche und des Standbauunternehmens), Einbruch, Störungen der Telekommunikation und/oder Anweisungen von zuständigen Behörden. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als dreizehn Monate an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben zu kündigen, sofern die Situation höherer Gewalt dies rechtfertigt. Der Veranstalter wird dann 50 % der Teilnahmegebühr werden dem Aussteller zurückerstattet.
§16 Versicherung
Materialien von Ausstellern und Dritten sowie Transportkosten, Verspätungen, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Wertminderung dieser Materialien, Personenschäden und Folgeschäden sind nicht durch die Versicherung des Veranstalters abgedeckt, und der Veranstalter haftet hierfür nicht. Der Veranstalter empfiehlt Ausstellern dringend, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
§17 Zahlungsverzug / Kündigung
Kommt der Aussteller seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht nach, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Veranstalter ist berechtigt, die Vertragserfüllung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Aussteller auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne Rückerstattung bereits gezahlter Rechnungen zu kündigen. Im Falle einer (vorläufigen) Einstellung der Zahlungen, eines Konkurses, einer Schließung oder Auflösung des Geschäfts des Ausstellers endet der Vertrag mit dem Aussteller automatisch.
§18 Partner / Co-Branding am Stand
Aussteller müssen vorab die schriftliche Genehmigung des Veranstalters für alle am Stand vertretenen Parteien, einschließlich Partner und Lieferanten, einholen. Dies gilt für alle Parteien, die sichtbar mit einem Logo oder einem anderen Namen präsent sind, sowie für jede sonstige Präsenz im weitesten Sinne. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Genehmigung für jede Partei einzeln zu prüfen. Die Entscheidung wird dem Aussteller vorab schriftlich mitgeteilt. Hat der Aussteller keine vorherige Genehmigung des Veranstalters für die Teilnahme von Parteien eingeholt, riskiert er, dass diese Parteien vom Stand entfernt werden. Zusätzlich droht dem Aussteller eine Geldstrafe von 1.500 € pro nicht gemeldeter Partei. Ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist die Teilnahme von dem Veranstalter unbekannten Dritten strengstens untersagt.
§19 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen in einer Vereinbarung und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich festgehalten wurden und sich ausschließlich auf die betreffende Vereinbarung beziehen.
§20 Standbau / Präsentation
Richtlinien:
- familienfreundliche Gestaltung
- keine Musik / DJ
- Produktauslage ästhetisch & sicher
- Werbung & Inhalte dürfen Community-Ethik nicht verletzen
Individuelle Standbaupläne sind vorab einzureichen.
§21 Lebensmittelanbieter
Food-Aussteller müssen:
- gesetzliche Hygieneauflagen erfüllen
- nur halal-konforme Lebensmittel anbieten
Es ist keinem Lebensmittelaussteller gestattet, heiße oder kalte Getränke zu verkaufen. Sollten die Organisatoren dies feststellen, wird der betreffende Aussteller vom Festival ausgeschlossen.
§22 Rechteübertragung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Vertrag unterliegen deutschen Recht. Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, vom zuständigen Gericht in Aachen entschieden.
§23 Gerichtsstand & Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand: Aachen.
Schlussformel
Durch Anmeldung akzeptiert der Aussteller diese Bedingungen.